Anwaltskanzleien

Umbricht Rechtsanwälte AG hat eine lange Tradition der Zusammenarbeit mit in- und ausländischen Anwaltskanzleien in allen Bereichen des Privat-, Steuer- und öffentlichen Rechts.

Wir schätzen den professionellen Umgang mit unseren Kolleginnen und Kollegen sehr. Für Schweizer Kanzleien stellen wir jeweils einen speziellen Teil aus unserem Know-how (wie z.B. öffentliches Recht, Immaterialgüterrecht* oder spezifische Sprach- und Rechtskulturkenntnisse) im Rahmen von Teil-, bzw. Untermandaten oder Gutachten und Second Opinions punktuell zur Verfügung. Für ausländische Kanzleien decken wir alle Rechtsfragen betreffend der Schweizer Interessen ihrer internationalen Klienten umfassend ab.  

Unsere Kanzlei ist seit ihrer Gründung im Jahre 1970 konsequent international ausgerichtet, weshalb wir ein besonderes Flair für grenzüberschreitende Fragen und die präzise Arbeit in verschiedenen Sprachen entwickelt haben. Deshalb haben wir auch ein langjährig bewährtes Korrespondentennetz auf der ganzen Welt und werden regelmässig von Kanzleien aus der Schweiz, besonders häufig aus dem französischsprachigen Teil, mandatiert. Unsere Kolleginnen und Kollegen schätzen auch unsere Vernetzung zu den Universitäten und den Zugang zu den Schweizer Behörden, sowie die Tatsache, dass wir uns an unseren Aufgabenbereich halten.

Da wir intern in je nach Erfahrungs- und Knowhow-Bedarf wechselnden Teams arbeiten, können wir auch effizient mit Teams von anderen Kanzleien zusammenarbeiten. Unsere IT-Infrastruktur erleichtert den effizienten Austausch. Für Anwälte von ausserhalb Zürich stellen wir auch gerne unsere Räumlichkeiten im Herzen von Zürich zur Zusammenarbeit oder für Mediations- oder Schiedsverfahren zur Verfügung.

*Für eine vollständige Liste der Rechtsgebiete, welche wir abdecken, klicken Sie bitte auf Kompetenzen“ – die skizzierten Situationen und unsere beispielhaften Lösungsansätze in den Bereichen der Website für “Unternehmen, Privatpersonen, öffentliche Hand“ sind auf Nichtjuristen ausgerichtet.